
Digitaler Antrag? - Digitale Authentifizierung!
Eine Verwaltungsdienstleistung in Anspruch nehmen oder ein behördliches Formular ausfüllen, ohne es zu unterschreiben? Ist das überhaupt möglich?
Ja, ist es!
Der Personalausweis enthält nun schon seit 2010 optional, seit 2017 bei jeder Ausstellung die Möglichkeit der digitalen Authentifizierung, die sogenannte eID-Funktion. Damit ist es möglich, sich in Zukunft bei vielen Anträgen oder Verwaltungsdienstleistungen den Weg zur Behörde zu sparen. Den Antrag stellt man dann ganz bequem von zu Hause aus.
Wie das geht?
Der Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen. Mit etwas Übung dauert das Online-Ausweisen nur wenige Sekunden. Besonders schnell geht es mit dem Smartphone.
Eingebettetes Youtube-Video
Eingebettetes Youtube-Video
Ist das denn auch sicher?
Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt. Die Daten sind bei der Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
Darüberhinaus können Sie sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden.
Weitere Infos
Weitere Infos zum neuen Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion finden Sie hier: