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Hilfe in Alten- und Pflegeheimen, Blindengeld, Mahlzeitendienst

Header Hände Zusammenhalt Generationen

Im Rahmen von verschiedenen Sozialleistungen können Sie die Anträge auch bei der Stadt Kleve stellen.

Ausschnitt eines Vertrages, der gerade unterschrieben wird

Hierzu gehören unter anderem:

  • Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Zuständigkeit: Kreis Kleve)
  • Hilfe für Gehörlose (Zuständigkeit: Landschaftsverband Rheinland)
  • Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Zuständigkeit: Landschaftsverband Rheinland)
  • Leistungen für Kriegsopfer (Zuständigkeit: Kreis Kleve)

Wir leiten die Anträge für Sie an die entsprechenden Stellen weiter.

Haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.