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Kommunalwahl

Wort "Wahlen" aus Menschen zusammengestellt

Nächster Wahltermin: Herbst 2025

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger zeitgleich in Nordrhein-Westfalen ihre Kommunalvertretungen. Es werden an diesem Tag der Bürgermeister, die Mitglieder des Stadtrates aber auch der Landrat und die Mitglieder des Kreistages gewählt.

Besonderheit im Jahr 2022 - Neuwahl des Landrates/ der Landrätin

Die bei der Kommunalwahl 2020 gewählte Landrätin des Kreises Kleve, Frau Silke Gorißen, wurde mit Übergabe der Ernennungsurkunde am 29. Juni 2022 zur Ministerin des Landeskabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt.  Diese Ernennung macht eine Neuwahl für das Amt des Landrates/ der Landrätin des Kreises Kleve notwendig.  Der Termin für die Neuwahl wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Aufsichtsbehörde auf den 27. November 2022 festgesetzt. Eine etwaige Stichwahl findet somit am 11. Dezember 2022 statt.

Für die Wahl des Rates ist das Stadtgebiet Kleve in 22 Kommunalwahlbezirke eingeteilt worden. Der Wähler hat für die Wahl eine Stimme zur Verfügung, die für einen Kandidaten im jeweiligen Wahlbezirk abgegeben werden kann. Diese Stimme kann nur auf einem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden. Die Abgabe geschieht geheim. Sie zählt gleichzeitig stadtweit für die Partei des gewählten Kandidaten. Insgesamt sind 44 Ratssitze zu besetzen. 22 Sitze werden durch die Kandidaten besetzt, die in den jeweiligen Wahlbezirken ein Direktmandat erwerben. Neben den 22 Direktmandaten stellen die Parteien sogenannte Reservelisten auf. Anhand des prozentualen Ergebnisses jeder Partei werden die noch ausstehenden 22 Sitze in der Reihenfolge der Nominierungen in den Reservelisten vergeben.

Erhält eine Partei durch die Direktmandate in den Wahlbezirken mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenanzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien und Wählergruppen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Mandaten erreichen. Es wird also ein Verhältnisausgleich herbeigeführt. Unter Wahrung des Verhältnisausgleichs erhält eine Partei oder Wählergruppe, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, einen weiteren Sitz (Zusatzmandat).

Seit 1999 finden Direktwahlen für die Bürgermeister und Landräte statt. Dabei gelten weitestgehend die selben Bestimmungen wie für die Stadtratswahl. Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplatzierten eine Stichwahl durchzuführen. Die Stichwahl wurde Ende 2019 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW wieder eingeführt. 

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist,

  1. wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
  2. Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
  3. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  4. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!

Sie finden unten auf dieser Seite unter weiterführenden Informationen einen Link auf die Homepage der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die dort angebotene Broschüre mit dem Titel Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! erklärt Ihnen in verständlicher Sprache das Thema Wahlen und zeigt Ihnen die Bedeutung von Wahlen auf. Schauen Sie doch mal rein!