Muss ich einen Bauantrag stellen? Brauche ich eine Baugenehmigung?
Diese Fragen dürfte sich wohl jede bzw. jeder von uns schon einmal gestellt haben oder mindestens einmal stellen. Auf den folgenden Internetseiten erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema BAUEN.
Grundlage für sämtliche Fragen rund um das Thema BAUEN ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW). Die BauO NRW unterscheidet zwischen verfahrensfreien und genehmigungspflichtigen Vorhaben sowie der Genehmigungsfreistellung und hat folgenden Grundsatz (§ 60 Absatz 1 BauO NRW) festgeschrieben:
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.
Natürlich gibt es zu jedem Grundsatz auch Ausnahmen. So auch zu dem oben beschriebenen. Denn nicht jedes Vorhaben müssen Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde, also dem Bauamt, genehmigen lassen.
Weitere Themen der Bauaufsichtsbehörde
Mit welchen Themen kann ich mich noch an das Bauamt der Stadt Kleve wenden?