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Beherbergungssteuer

Mit der Beherbergungssteuer wird der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Beherbergung in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel, Pension, Ferienwohnung) besteuert. Die Beherbergungssteuer beträgt 5 v. H. des Übernachtungsentgelts.

Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes erhebt als Steuerentrichtungspflichtiger die Beherbergungssteuer bei seinen Gästen und führt sie später an die Stadt Kleve ab.

SEPA - Lastschriftmandat

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