Es können bei baulichen Maßnahmen an eingetragenen Denkmälern auf dem Stadtgebiet von Kleve Fördergelder beantragt werden. es besteht dabei kein Anrecht auf Förderung und es werden Förderungen nur bewilligt, wenn ausreichend Gelder zur Verfügung stehen.
Die Richtlinien der Stadt Kleve für die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln der Denkmalpflege vom 15.10.2020 - 61-09 - können unten auf dieser Seite aufgerufen und heruntergeladen werden.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig und vor Beginn einer Maßnahme über die Möglichkeit einer Förderung.
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