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Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Trauringe werden nach vorne gehalten zur Eheschließung

Die Lebenspartnerschaft konnte bis zum 30.09.2017 zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts begründet werden. Diese besondere Form der Partnerschaft ist von der „Ehe für alle“ mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ abgelöst worden.

Ab dem 01.10.2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften begründet werden.

Gleichgeschlechtliche Paare können eine Ehe schließen. Die Voraussetzungen finden Sie unter der Rubrik Eheschließung.

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Bestehende Lebenspartnerschaften, die in Deutschland begründet oder im deutschen Lebenspartnerschaftsregister bereits nachbeurkundet wurden können auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden.

Die Anmeldung hat am Wohnsitz des Paares zu erfolgen. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung  einen Termin.

Für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweise bzw. Reisepässe
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunden

Gebühren für die Umwandlung:

  • Eheurkunden 1. Ausfertigung 10,00 €, jede weitere 5,00 €

Fragen zu dieser Dienstleistung richten Sie bitte per E-Mail an standesamt@kleve.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder persönlich.