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Bauen


Muss ich einen Bauantrag stellen? Brauche ich eine Baugenehmigung?

Diese Fragen dürfte sich wohl jede bzw. jeder von uns schon einmal gestellt haben oder mindestens einmal stellen. Auf den folgenden Internetseiten erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema BAUEN.

Grundlage für sämtliche Fragen rund um das Thema BAUEN ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW). Die BauO NRW unterscheidet zwischen verfahrensfreien und genehmigungspflichtigen Vorhaben sowie der Genehmigungsfreistellung und hat folgenden Grundsatz (§ 60 Absatz 1 BauO NRW) festgeschrieben: 

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

So bedarf in der Regel beispielsweise der Bau eines klassischen Einfamilienwohnhauses oder Mehrfamilienwohnhauses oder die Änderung der Nutzung eines Friseursalons in einen Imbiss der Baugenehmigung.

Weitere Informationen zum Thema „Genehmigungspflichtige Bauvorhaben“ finden Sie hier.

Natürlich gibt es zu jedem Grundsatz auch Ausnahmen. So auch zu dem oben beschriebenen. Denn nicht jedes Vorhaben müssen Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde, also dem Bauamt, genehmigen lassen. 

Verfahrensfreie Vorhaben

Welche Vorhaben verfahrensfrei errichtet werden dürfen, regelt die BauO NRW in § 62.

Ein Beispiel:
Sie beabsichtigen, ein Gartenhaus zur Unterbringung Ihrer Fahrräder und Gartengeräte mit einem Brutto-Rauminhalt von 48 m³ zu errichten. Für das Gartenhaus benötigen Sie keine Genehmigung.

Aber VORSICHT! 
Es könnte trotzdem sein, dass Sie das Gartenhaus nicht wie geplant errichten dürfen.

Was dennoch gegen die Errichtung des Gartenhauses sprechen könnte, welche Aspekte weiter zu beachten sind und alle weiteren Informationen zu "verfahrensfreien Vorhaben" finden Sie hier.

Genehmigungsfreistellung

Unter bestimmten Voraussetzungen bedarf z.B. auch der Bau eines Einfamilienwohnhauses keiner Genehmigung. Die BauO NRW regelt in § 63 die sogenannte Genehmigungsfreistellung.

Weitere Informationen zum Thema „Genehmigungsfreistellung“ finden Sie hier.



Weitere Themen der Bauaufsichtsbehörde

Mit welchen Themen kann ich mich noch an das Bauamt der Stadt Kleve wenden?

Bauberatung

Sie planen die Errichtung einer Garage, eines Gartenhauses, wollen Ihr Wohnhaus erweitern oder eine Werbeanlage anbringen und fragen sich, ob Sie dabei etwas beachten oder sogar einen Bauantrag stellen müssen?

Für sämtliche Fragen dieser Art das Thema BAUEN betreffend hat die Stadt Kleve das Technische Bürgerbüro „Planen und Bauen“, kurz das PuB, eingerichtet. Die Kolleginnen des PuB beraten Sie gerne.

Weitere Informationen zum Thema „Bauberatung“ finden Sie hier.

Bauakteneinsicht

Sie benötigen Unterlagen wie etwa Grundrisszeichnungen oder die Statik zu Ihrer Immobilie, haben aber selber keine Ausfertigung mehr vorliegen? Ihre Bauakte befindet sich möglicherweise im Bauaktenarchiv der Stadt Kleve.

Wie Sie die Bauakte anfordern können und Ihnen die Bauakte zur Verfügung gestellt wird, erfahren Sie hier.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sie beabsichtigen Ihr Wohnhaus in mehrere Eigentumsanteile aufzuteilen und separat zu veräußern oder Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus zu begründen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Weitere Informationen zum Thema „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ finden Sie hier.

Baulast und Baulastenverzeichnis

Was ist eine Baulast und wann benötige ich eine solche? Wie erfahre ich, ob mein Grundstück „belastet“ ist?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Grundstücksteilung

Sie wollen einen Teil Ihres Grundstücks veräußern und aus diesem Grund eine neue bzw. zusätzliche Grundstücksgrenze durch Teilung Ihres Grundstücks schaffen?

Was es dazu braucht und ggf. dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Wiederkehrende Prüfung

Sie betreiben einen Sonderbau wie etwa ein Krankenhaus, eine Beherbergungsstätte oder eine Großgarage? Dann ist eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Objektes und der technischen Anlagen im Rahmen der sogenannten wiederkehrenden Prüfung erforderlich.

Alle wesentlichen Informationen erfahren Sie hier.

Hausnummern

Sie fragen sich, welche Hausnummer Ihr Wohnhaus oder Betrieb bekommen wird?

Alles Wissenswerte dazu finden Sie hier.