Voraussetzung für die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung ist grundsätzlich die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen.
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EK-Grenze |
max. Wohnraumgröße |
1-Personen-Haushalt |
20.420 € |
50 m² |
2-Personen-Haushalt |
24.600 € |
65 m² oder 2 Räume |
jede weitere Person |
+ 5.660 € |
+ 15 m² oder 1 Raum |
Für jedes haushaltsangehörige Kind im Sinne des § 32 Abs. 1-5 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 740 €.
Hinweis: Bei den Einkommensgrenzen handelt es sich um bereinigtes Bruttoeinkommen.
In Abhängigkeit der entsprechenden Förderung ergeben sich mögliche Abweichungen zu den o. g. Grenzen. Diese können dem jeweiligen Darlehensvertrag sowie dem Schreiben der NRW.BANK entnommen werden.
Einkommen
Maßgebendes Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkünfte aller haushaltsangehörigen Personen entsprechend den Verhältnissen am Stichtag (Tag der Antragstellung).
Von dieser Gesamtsumme können Frei- und Abzugsbeträge, nach Vorlage der jeweiligen Belege in Kopie, abgezogen werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Freibeträge aufgrund eines Schwerbehindertenausweises bzw. Pflegegrades oder Abzugsbeträge aufgrund von Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.
Für eine Probeberechnung melden Sie sich unverbindlich telefonisch oder per E-Mail bei dem zuständigen Sachbearbeiter/ der zuständigen Sachbearbeiterin.