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Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Sie haben die Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht,
  • sind mindestens 18 Jahre alt und
  • der Rententräger hat festgestellt, dass Sie voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind oder
  • arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen

und

  • können Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Ihr Einkommen und Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit der/dem nicht getrenntlebenden PartnerIn sicherstellen?

Dann können Sie ggf. einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII geltend machen.

Bedarf, Einkommen und Vermögen

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder per Mail.

Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:

NameBuchstabenbereich
Frau BenderR, Se-St
Frau CloudtC, G, V, Z
Frau ErpsN, Sa-Sd
Herr FrankenD
Herr Groß HeitfeldH
Frau GürtzgenA, B, O
Frau KriwizJ, M, P
Frau NeumannF, U, W, X, Y
Frau PetersL, Q, Su-Sz, T
Frau SchumacherE, K, I

Ein ausfüllbares Antragsformular finden Sie beim Deutschen Verein unter diesem Link oder eine ausdruckbare Version unter Downloads: