
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sie haben die Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht,
- sind mindestens 18 Jahre alt und
- der Rententräger hat festgestellt, dass Sie voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind oder
- arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen
und
- können Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Ihr Einkommen und Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit der/dem nicht getrenntlebenden PartnerIn sicherstellen?
Dann können Sie ggf. einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII geltend machen.
Bedarf, Einkommen und Vermögen
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder per Mail.
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:
Name | Buchstabenbereich |
---|---|
Frau Bender | R, Se-St |
Frau Cloudt | C, G, V, Z |
Frau Erps | N, Sa-Sd |
Herr Franken | D |
Herr Groß Heitfeld | H |
Frau Gürtzgen | A, B, O |
Frau Kriwiz | J, M, P |
Frau Neumann | F, U, W, X, Y |
Frau Peters | L, Q, Su-Sz, T |
Frau Schumacher | E, K, I |
Ein ausfüllbares Antragsformular finden Sie beim Deutschen Verein unter diesem Link oder eine ausdruckbare Version unter Downloads: