Für die Abfallentsorgung erhebt die Stadt Kleve kostendeckende Gebühren. Die Abfallentsorgungsgebühren gliedern sich in eine personenbezogene Grundgebühr in Höhe von zurzeit 33,60 Euro und eine Gefäßgebühr von 32,40 Euro pro 30 Liter Restabfall jährlich (Stand 01.01.2025). In der personenbezogenen Gebühr ist die Entsorgung von Papier, Bioabfällen, Kunststoffen, Metallen und Glas enthalten.
Bei der Bestellung von Müllgefäßen ist zu berücksichtigen, dass pro Person ein Mindestvolumen von 30 Liter für Restmüll festgesetzt wird. Bei Papier und Bioabfall wird bis zu 6 Personen ein 120 Liter Gefäß, bis zu 12 Personen ein 240 Liter Gefäß usw. zur Verfügung gestellt. Mehrvolumen ist kostenpflichtig.
Ab dem 01.01.2025 ist es möglich, auf Antrag (z.B. telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an steuern@kleve.de) das genannte Mindestvolumen zu reduzieren. Hierbei gelten satzungsgemäß folgende Möglichkeiten:
- Für Grundstücke bis zu 3 Einwohnern/Einwohnergleichwerte: 1 grauer Abfallbehälter mit einem Volumen von 60 Litern.
- Für Grundstücke bis zu 4 Einwohnern/Einwohnergleichwerte: 1 grauer Abfallbehälter mit einem Volumen von mindestens 90 Litern.
- Für Grundstücke bis zu 6 Einwohnern/Einwohnergleichwerte: 1 grauer Abfallbehälter mit einem Volumen von 120 Litern.
- Für Grundstücke bis zu 12 Einwohnern/Einwohnergleichwerte: 1 grauer Abfallbehälter mit einem Volumen von 240 Litern.
Mehr zur Abfallentsorgung und Wertstofferfassung in Kleve finden Sie hier.
Nähere Informationen können sie den Satzungen über die Abfallentsorgung sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Kleve entnehmen.
Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben zu erlauben, die Abfallentsorgungsgebühren bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jeder Zeit widerrufen.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
SEPA - Lastschriftmandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch online erteilen. Klicken Sie hier.