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Förderung Solaranlagen

Die Photovoltaikanlage auf dem Rathaus der Stadt Kleve, im Hintergrund Schwanenburg und Stiftskirche

10.000 € zusätzliche Fördermittel - Am 2. Juli schon alle Fördermittel vergriffen

Nach dem erneut großen Interesse am diesjährigen Förderprogramm für Solaranlagen im Klever Stadtgebiet stellt die Stadt Kleve weitere 10.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Infolge der Neuauflage des Förderprogrammes Anfang März 2024 wurden 200 Solaranlagen mit je 200 € gefördert, insgesamt also 40.000 € an Fördergeldern verausgabt. Bereits im Mai waren die Fördermittel erschöpft.

Nun gibt es gute Neuigkeiten für all jene, die eine neue Solaranlage planen: ab dem 1. Juli 2024 wird die Antragstellung wieder möglich sein. Die Stadt Kleve hat neue Fördermittel in Höhe von 10.000 € freigegeben, wodurch weitere 50 Solaranlagen mit je 200 € gefördert werden können. Alle Details und Antragsvoraussetzungen bleiben unverändert und sind unten auf dieser Seite nachzulesen.

Interessierte Kleverinnen und Klever finden den Link zum neuen Förderantrag ab dem 1. Juli hier auf dieser Seite!

Leider sind schon alle Fördermittel erschöpft. 

Nachdem es ähnliche Förderprogramme schon in den Jahren 2022 und 2023 gab, unterstützt die Stadt Kleve ihre Bürgerinnen und Bürger auch 2024 bei der Anschaffung von Solaranlagen. In 2022 wurden die ursprünglich veranschlagten Fördermittel in Höhe von 10.000 € aufgrund der überwältigenden Nachfrage um rund 50.000 € aufgestockt, in 2023 standen insgesamt 20.000 € zur Verfügung. Das neue Programm umfasst nun eine Gesamtfördersumme in Höhe von 40.000 €. Da die neue Förderrichtlinie eine Pauschalförderung in Höhe von 200 € je Anlage vorsieht, können im laufenden Jahr 200 Vorhaben bezuschusst werden. Das Förderprogramm hat bereits in den vergangenen Jahren für Erfolge gesorgt: Aus den bisherigen Mitteln konnten 2022 insgesamt 124 Balkonsolaranlagen gefördert werden, 2023 waren es genau 100.

Im Vergleich zu den Förderrichtlinien der vergangenen Jahre wurde die neue Richtlinie deutlich entbürokratisiert und vereinfacht. Allein der textliche Umfang konnte im Vergleich zur vorangegangenen Regelung mehr als halbiert werden, sodass sie nun deutlich unkomplizierter zu lesen ist. Die Gewährung einer Pauschalförderung reduziert zudem den verwaltungsinternen Aufwand – bislang war die Fördersumme unter anderem vom Anschaffungspreis der Anlagen abhängig.

Eine wichtige Änderung betrifft zudem den Fördergegenstand. Wurden in den vergangenen Jahren ausschließlich steckerfertige Balkonsolaranlagen gefördert, können jetzt Zuschüsse für alle im Marktstammdatenregister neu angemeldeten Solaranlagen beantragt werden, unter anderem auch für Photovoltaikanlagen auf Dächern.

Bürgerinnen und Bürger profitieren außerdem von einer vereinfachten Antragstellung. Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, muss lediglich die Anmeldung der neu installierten Solaranlage im Marktstammdatenregister nachgewiesen und eine Bankverbindung hinterlegt werden. Für eine unkomplizierte Antragstellung sorgt ein entsprechendes Online-Formular auf www.kleve.de. Die Richtlinie tritt am 05.03.2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Antragstellungen möglich.


 

Klimaschutzmanagement der Stadt Kleve

Die Arbeit des Klimaschutzmanagers der Stadt Kleve wird gefördert durch ein Programm des Projektträgers Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH