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Reisepass / Personalausweis für Auslandsdeutsche

Termine buchen, Wartezeiten sparen: Für diese Dienstleistung kann auch die Online-Terminvergabe genutzt werden!
Die Abholung erfolgt ohne Termin an der Information des Rathauses.

Für in den Niederlanden wohnende deutsche Staatsbürger besteht die Möglichkeit, beim Bürgerbüro der Stadt Kleve einen Reisepass, sowie Personalausweis zu beantragen (nur mit vorheriger Terminbuchung von Montags bis Freitags möglich, nicht Samstags).

Diese Möglichkeit kann bei jeder nicht zuständigen Pass- bzw. Ausweisbehörde wahrgenommen werden, dies ist kein Servive, den nur die Stadt Kleve anbietet (Rechtsgrundlagen: § 19 Abs. 4 PaßG sowie § 8 Abs. 4 PAuswG).

Erforderliche Unterlagen:

  • Allgemeine Unterlagen:
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild nach deutschen Richtlinien (maximal ein halbes Jahr alt) – ab 1. Mai 2025 können Lichtbilder nur noch über zertifizierte Stellen in digitaler Form eingereicht erstellt werden
    • Aktueller Personalausweis/ aktueller Reisepass
    • Nachweis über den aktuellen Wohnsitz im Ausland: aktuelle Meldebescheinigung aus den Niederlanden (Afschrift Basisregistratie/ Uittreksel) mit Angabe der deutschen Staatsangehörigkeit, nicht älter als 4 Wochen
    • Eine Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland

 

  • Klärung der Namensführung:
    • Nachweis der aktuellen Namensführung:
      • wenn Sie noch nie verheiratet waren benötigen wir eine deutsche oder internationale Geburtsurkunde
      • wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, benötigen wir eine deutsche oder internationale Heiratsurkunde und ggf. eine Bescheinigung zur Namensführung nach deutschem Recht
      • wenn Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder angenommen haben, benötigen wir eine Erklärung über die Wiederannahme des Geburtsnamens
    • ggf. Nachweis der Staatsangehörigkeit (nur im Einzelfall notwendig):
      • Einbürgerungsurkunde
      • Staatsangehörigkeitsausweis

 

  • Bei minderjährigen Kindern:
    • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
    • Sofern nicht beide Elternteile sorgeberechtigt sind, wird ein Nachweis über das alleineige Sorgerecht benötigt
    • sollten die Kinder im Ausland geboren sein, ist ein Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht vorzulegen

 

Für die Erstausstellung von deutschen Ausweisdokumenten wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung, das Generalkonsulat in Amsterdam. Nur wenn bereits ein deutsches Ausweisdokument vorhanden ist, kann ein neues Ausweisdokument bei der Stadt Kleve beantragt werden.

Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich bei Unsicherheiten vorab persönlich an das Bürgerbüro oder an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die persönliche Vorsprache des Antragsstellers/ der Antragstellerin ist in allen Fällen erforderlich. Das gilt auch für Kinder.

Halten Sie sich in den Niederlanden auf, und sind noch mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet, dann müssen Sie die Ausweisdokumente in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde beantragen.


Bearbeitungszeit

  • 5 Wochen (Personalausweis)
  • 8 Wochen (Reisepass)
  • 5 Tage (Express-Reisepass)

Gebühren

  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre): 52,80€
  • Personalausweis für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre): 67,00€
  • Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate): 20,00€
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre): 75,00€
  • Reisepass für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre): 140,00€
  • Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr): 52,00€
  • Zuschlag bei Expressbestellung (nur für Reisepass möglich): 32,00€