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Personalausweis nach Einbürgerung

Diese Dienstleistung kann nur über die Online-Terminvergabe gebucht werden!

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.


Benötigte Dokumente

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Nachweis der aktuellen Namensführung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Erklärung Wiederannahme Geburtsname)
  • Einbürgerungsurkunde
  • Kopie des Nationalpasses (beglaubigt von der Einbürgerungsbehörde des Kreises Kleve, falls die Staatsangehörigkeit abgelegt wurde oder vor der Einbürgerung ein Reiseausweis vorhanden war)

Hinweise

  • Die persönliche Vorsprache des Antragsstellers/ der Antragstellerin (auch Kinder) ist auf jeden Fall erforderlich.

  • Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Einbürgerung" des Kreises Kleve

  • Ab dem 1. Juli 2024 ist die Ausstellung von neuen Ausweisdokumenten nach einer Einbürgerung nur noch nach vorheriger Terminbuchung über folgendes Onlineportal möglich. Sollten die Unterlagen bei der Antragstellung nicht vollständig vorgelegt werden, muss ein neuer Termin vereinbart werden!

  • Bitte beachten Sie, dass für jeden Bürger und für jedes Ausweisdokument ein entsprechendes Zeitfenster gebucht werden muss. 


Vorbereitungen

  • Ausländische Urkunden müssen von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Die Original-Urkunde muss dabei in Kopie an die Übersetzung geheftet sein und vom Übersetzer gesiegelt werden!