Der Parkausweis für Anwohner ist bis zu maximal drei Jahre gültig, kürzere Laufzeiten von einem oder zwei Jahren sind ebenfalls möglich.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Kleve in einem der u. a. Parkbereiche
- Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen
- Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung
Parkbereiche
- Parkbereich A:
Böllenstege, Goldstraße, Kleiner Markt, Kolpingstraße, Kapitelstraße (nur innerhalb des Fahrbahnbereichs), Nassauermauer, von-Galen-Straße, Prinzenhof, Reitbahn, Schloßstraße, Großer Heideberg, Großer Markt, Grüner Heideberg, Heideberger Mauer, Küfenstraße, Schweinemarkt, Kurze Marktstraße, Marktstraße, Stechbahn, Hagsche Poort - Parkbereich B:
Bleichen, Lohstätte, Minoritenstraße, Minoritenparkplatz, Hafenstraße, Spoykanal (Hokovit bzw. Kirmesplatz), Stadthalle, Wasserstraße (außer Stellplätze der Stadtbücherei) - Parkbereich C:
Spyckstraße
Für die Online-Beantragung ist eine Authentifizierung mit der AusweisApp2 erforderlich.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die AusweisApp2 auf Ihrem Endgerät installiert und gestartet haben.
Benötigte Dokumente
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Kraftfahrzeugschein
Online-Formulare
Gebühren
- Parkausweis für Bereiche A & B (jährlich): 50,00€
- Parkausweis für Bereich C (jährlich): 25,00€
Rechtsgrundlagen
Vorbereitungen
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Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.