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Bewohnerparkausweis

Der Parkausweis für Anwohner ist bis zu maximal drei Jahre gültig, kürzere Laufzeiten von einem oder zwei Jahren sind ebenfalls möglich.

Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Kleve in einem der u. a. Parkbereiche
  • Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen
  • Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung
Parkbereiche
  • Parkbereich A:
    Böllenstege, Goldstraße, Kleiner Markt, Kolpingstraße, Kapitelstraße (nur innerhalb des Fahrbahnbereichs), Nassauermauer, von-Galen-Straße, Prinzenhof, Reitbahn, Schloßstraße, Großer Heideberg, Großer Markt, Grüner Heideberg, Heideberger Mauer, Küfenstraße, Schweinemarkt, Kurze Marktstraße, Marktstraße, Stechbahn, Hagsche Poort
  • Parkbereich B:
    Bleichen, Lohstätte, Minoritenstraße, Minoritenparkplatz, Hafenstraße, Spoykanal (Hokovit bzw. Kirmesplatz), Stadthalle, Wasserstraße (außer Stellplätze der Stadtbücherei)
  • Parkbereich C:
    Spyckstraße

Für die Online-Beantragung ist eine Authentifizierung mit der AusweisApp2 erforderlich.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die AusweisApp2 auf Ihrem Endgerät installiert und gestartet haben.

Weitere Informationen zur AusweisApp2 erhalten Sie hier!


Benötigte Dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Kraftfahrzeugschein


Gebühren

  • Parkausweis für Bereiche A & B (jährlich): 50,00€
  • Parkausweis für Bereich C (jährlich): 25,00€


Vorbereitungen

  • Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.