Sie beabsichtigen, ein Gartenhaus oder Gewächshaus zu errichten, wollen Ihre Terrasse überdachen oder Ihr Wohnhaus erweitern und fragen sich, was Sie dabei beachten müssen oder ob Sie sogar einen Bauantrag stellen müssen?
Diese Fragen zu beantworten, ist nicht immer einfach, da es mitunter viele verschiedene Aspekte zu beachten gilt.
So ist die mögliche Errichtung eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze beispielsweise abhängig von seiner Größe, der Art der Nutzung, der bereits vorhandenen Grenzbebauung oder diesbezüglichen Regelungen im Bebauungsplan. Die einfache Frage „Darf ich ein Gartenhaus bauen?“ wird so schnell zu einem komplexen Thema.
Für sämtliche Fragen rund um das Thema BAUEN hat die Stadt Kleve das Technische Bürgerbüro „Planen und Bauen“, kurz das PuB, eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen des PuB stehen Ihnen während der Öffnungszeiten des Rathauses für Fragen aller Art zur Verfügung und beraten Sie gerne. Zögern Sie daher nicht, sich mit Ihrem Anliegen persönlich, telefonisch oder per E-Mail pub@kleve.de an die Mitarbeiterinnen zu wenden.
Sie haben bereits einen Antrag gestellt?
Sofern Sie für Ihr Vorhaben bereits einen Antrag gestellt und eine Eingangsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter.
Für die Bearbeitung Ihrer Anträge wurde das Stadtgebiet Kleve in vier Bereiche eingeteilt, denen jeweils eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter zugewiesen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
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Je nach Ausprägung und Umfang Ihrer Anfrage kann es erforderlich sein, einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW zu stellen. Gleiches gilt, wenn Sie vor Einreichung eines Bauantrags bestimmte Fragen beantwortet wissen wollen.
Alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Vorbescheids finden Sie hier.