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Bauaktenarchiv

Die Bauherrschaft und die späteren Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren. Diese Unterlagen sind an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben. So schreibt es § 74 Absatz 5 Sätze 1 und 2 BauO NRW vor. Seit 2019 ist auch die Bauaufsichtsbehörde dazu verpflichtet (§ 74 Absatz 5 Satz 3).

Sollten die entsprechenden Unterlagen (Bauakte) nicht (mehr) vorliegen und vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, die Bauakte(n) bei der Bauaufsichtsbehörde, also dem Bauamt, der Stadt Kleve anzufragen.

Die Stadt Kleve verfügt über ein umfassendes, wenn auch nicht vollständiges, digitales Bauaktenarchiv. Die Bauakten werden daher ausschließlich digital über eine Datenaustausch-Plattform (ftapi) zur Verfügung gestellt.

Berechtigt zur Einsichtnahme sind die Eigentümer:innen der betreffenden Immobilie oder von diesen entsprechend bevollmächtigte Personen.

Die Bauakten können formlos, bevorzug per E-Mail an bauakteneinsicht@kleve.de, unter Angabe der Anschrift oder - besser noch - der Katasterangaben der betreffenden Immobilie angefragt werden.


Benötigte Dokumente

  • Eigentumsnachweis
  • Bei Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

Gebühren

  • Für angefangene 10 Minuten Arbeitsaufwand: 8,00€


Hinweise

  • Bei Anfrage der die Immobilie betreffenden Unterlagen wird immer die gesamte Bauakte zur Verfügung gestellt. Ein Filtern der Bauakte durch das Bauamt nach nur einzelnen benötigten Unterlagen erfolgt nicht.