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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzonen

In der innerstädtischen Fußgängerzone ist Kraftfahrzeugverkehr in der Zeit von 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt!

In begründeten Fällen (zum Beispiel für Umzüge oder zum Abstellen von sogenannten Werkstattfahrzeugen) können abseits des genannten Zeitraums Ausnahmen zugelassen werden.


Fristen

  • Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten ist der Antrag wenigstens 7 Tage vor der geplanten Befahrung der Fußgängerzone zu stellen.


Bearbeitungszeit

  • 5 Tage

Gebühren

  • einzelne Ausnahmegenehmigung: 20,00€
  • Dauerausnahmegenehmigung für Anwohner (Gültigkeit 3 Jahre) : 60,00€
  • Verlängerung der Dauerausnahmegenehmigung für Anwohner (Gültigkeit 3 Jahre): 30,00€
  • Dauerausnahmegenehmigung für sonstige Antragstellende (Gültigkeit 2 Jahre): 90,00€
  • Verlängerung der Dauerausnahmegenehmigung für sonstige Antragstellende (Gültigkeit 2 Jahre): 50,00€


Vorbereitungen

  • Notwendige Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie einen schriftlichen Antrag, der den Grund für das Befahren und möglichst auch das amtliche Kennzeichen beinhaltet.