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Umzug innerhalb Deutschlands
Eine persönliche Abmeldung bei der Stadt Kleve ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung des neuen Wohnsitzes wird die Abmeldung von der dortigen Meldebehörde vorgenommen.
Falls Sie innerhalb des Stadtgebietes Kleve umziehen, genügt eine Ummeldung.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Auslandsaufenthalt (nur bei einer Dauer von länger als 3 Monaten) ist eine Abmeldung im Bürgerbüro der Stadt Kleve erforderlich. Die Abmeldung kann höchstens 7 Tage vor dem Datum des Wegzuges erfolgen.
Bitte legen Sie bei Vorsprache Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sowie Ihre künftige Anschrift im Ausland vor.
Abmeldung Nebenwohnsitz
Die Abmeldung eines oder mehrerer Nebenwohnsitze innerhalb Deutschlands kann bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des abzumeldenden Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Hierfür ist eine Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Kleve unter Vorlage Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses erforderlich.
Abmeldung durch Bevollmächtigten
Die Abmeldung ins Ausland bzw. der Nebenwohnsitze kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierfür ist das unten aufgeführte Formular ausgefüllt und unterschrieben im Bürgerbüro einzureichen.
Hierbei muss der Personalausweis bzw. Reisepass der abzumeldenden Person vorliegen.
Benötigte Dokumente
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)