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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende bzw. zu errichtende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können. 

Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie: 

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen wollen.
  • eine Wohnung Ihres Hauses auf Ihr Kind übertragen möchten. 
  • z.B. zugunsten Ihrer Eltern ein Dauerwohnrecht bestellen wollen.

Die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt auf Antrag. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und jede andere Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (zum Beispiel Erwerber/in).


Benötigte Dokumente

  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Aufteilungsplan bestehend aus gemäß dem zu begründenden Sonder-/Gemeinschaftseigentum gekennzeichneten Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen


Gebühren

  • Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung: 5,00€ zu 150,00€
  • Ausfertigung des Aufteilungsplans: 100,00€
  • jede Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung und des Aufteilungsplans: 30,00€
  • je Stellplatz: 20,00€


Hinweise

  • Bei bestehenden Gebäuden sind Bestandsbauzeichnungen erforderlich.