
Nachdem die Landesgartenschau 2029 in Kleve seit Anfang Februar ein Logo und eine visuelle Identität hat, können nun auch die Arbeiten am Gelände der Landesgartenschau richtig beginnen: Die Stadt Kleve hat von der Bezirksregierung Düsseldorf die Erlaubnis zum sogenannten „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ erhalten.
Hintergrund sind Förderanträge, die durch die Stadt Kleve gestellt wurden. Für gewöhnlich dürfen Planungs- und Baumaßnahmen, für die eine öffentliche Förderung beantragt wird, erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Da die eingereichten Förderanträge zur Landesgartenschau jedoch umfangreich sind und deren Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, hat die Stadt Kleve gleichzeitig die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt. Durch die nun vorliegende Erlaubnis muss die Stadt Kleve nicht auf den endgültigen Bewilligungsbescheid warten, sondern darf ab sofort Aufträge für die Landesgartenschau 2029 in Kleve vergeben, ohne die Förderung zu riskieren.
Voraussichtlich unterstützt das Land NRW die Landesgartenschau in Kleve mit einer Pauschalförderung von 6 Mio. Euro. Die Förderung ist für die Daueranlagen innerhalb des eintrittspflichtigen Bereiches der Landesgartenschau einzusetzen. Förderanträge für sonstige Flächen und Programme werden im Zuge der weiteren Planung gestellt.
In einem ersten Schritt soll nun ein Planungswettbewerb für das Gelände der Landesgartenschau durchgeführt werden. Planungsbüros haben im Rahmen des Wettbewerbs die Gelegenheit, ihre kreativen Ideen für die Landesgartenschau in Kleve auszuarbeiten. Eine Jury wird aus allen eingereichten Entwürfen die beste Gestaltung küren. Der Gewinnerentwurf ist anschließend die Grundlage für die Landesgartenschau in Kleve.
Um einen Planungswettbewerb dieser Dimension rechtssicher durchführen zu können, wird die Stadt Kleve ein externes Wettbewerbsmanagement einsetzen. Der Fokus des Wettbewerbs liegt auf den sogenannten Daueranlagen; das sind die Anlagen, die auch nach der Landesgartenschau bestehen bleiben und das Stadtbild nachhaltig prägen. Im Rahmen des Wettbewerbs werden aber auch die vorgesehenen Flächen für Ausstellungsbeiträge zugewiesen und geplant.
Die Flächen für die Landesgartenschau stehen inzwischen größtenteils fest und werden zur Vorbereitung des Planungswettbewerbs zeitnah vermessen. Die Veranstaltung wird überwiegend auf städtischen Flächen stattfinden. Für die landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Galleien konnte in den Verhandlungen zwischen der Stadt Kleve und dem Flächeneigentümer keine Einigung erzielt werden, sodass nicht alle landwirtschaftlich genutzten Flächen Teil der Landesgartenschau werden können. Da Planungssicherheit jedoch eine zwingende Voraussetzung für die weiteren Schritte der Umsetzung sowie für die Ausschreibung des Planungswettbewerbs ist, wird künftig mit den verfügbaren Flächen weitergearbeitet.
In der Bewerbungsbroschüre waren die betroffenen Flächen für Ausstellungsbeiträge der Landwirtschaft vorgesehen. Eine Ausstellung der niederrheinischen Landwirtschaft in der ursprünglich vorgesehenen Größenordnung wird demnach nicht möglich sein. Gleichwohl ist der Stadt Kleve eine Integration des Themas in die Landesgartenschau auf den übrigen Flächen wichtig, sodass es bei den anstehenden Planungen stets mitgedacht wird.
Als Fläche für die geplanten Themengärten werden die Flächen rund um das ehemalige Hallenbad, insbesondere der im Süden angrenzende Bolzplatz, eingeplant. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Kleve und kann demnach auf diese Weise auch dauerhaft aufgewertet werden.