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Keine Post zum Jahreswechsel: Dauerbescheide für Hundesteuer in Kleve

Veröffentlicht am: 12.12.2024

Spaziergang mit Hund an der Leine - Lightfield Studios - Adobe Stock - 300892101
Bild: Lightfield Studios - stock.adobe.com.

Wer einen Hund hält, zahlt dafür in den meisten Kommunen Deutschlands eine Hundesteuer. Auch in Kleve wird eine Hundesteuer erhoben, deren Höhe sich vor allem nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemisst. Ein Hund kostet jährlich 60 Euro, zwei Hunde kosten 90 Euro je Hund, drei und mehr Hunde kosten 108 Euro je Hund.

Hundehalterinnen und Hundehalter haben in der Vergangenheit jeweils zum Jahreswechsel einen Hundesteuerbescheid von der Stadt Kleve erhalten, der die Höhe sowie die Fälligkeit der zu zahlenden Hundesteuer ausweist. Mit Beginn des Jahres 2024 wurde die Erhebung der Hundesteuer in Kleve allerdings auf sogenannte Dauerbescheide umgestellt.

Solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen der Hundehaltung ergeben – insbesondere also im Vergleich zum Vorjahr weder zusätzliche Hunde noch weniger Hunde gehalten werden – gilt ein solcher Dauerbescheid für die Folgejahre fort. Es bleibt dann bei denselben Fälligkeiten zur Zahlung der Hundesteuer und bei derselben Steuerhöhe, bis ein Änderungsbescheid durch die Stadt Kleve ergeht. Bleiben alle Verhältnisse gleich, entfällt also die alljährliche Post zum Jahreswechsel.

Hundehalterinnen und Hundehalter wurden hierauf bereits im Anfang 2024 ergangenen Dauerbescheid hingewiesen. Die seinerzeit versandten Bescheide weisen die Steuerhöhe und die Fälligkeiten ab dem Jahr 2025 explizit aus.

Grundsätzlich gilt, dass Klever Bürgerinnen und Bürger einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt Kleve anmelden müssen. An- und Abmeldungen können schnell und unkompliziert komplett digital über www.kleve.de/serviceportal erledigt werden. Wer keinen Zahlungstermin verpassen möchte, kann der Stadt Kleve dort ebenfalls volldigital ein Lastschriftmandat erteilen.

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