
In der kommenden Woche beginnt die Stadt Kleve mit dem Mahnlauf für die Hundesteuer. Zahlreiche Hundehalterinnen und Hundehalter haben die Zahlung bislang versäumt – vermutlich, weil die Steuerbescheide seit dem vergangenen Jahr als Dauerbescheide gelten und nicht mehr jährlich neu verschickt werden. Der erste Fälligkeitstermin für das Jahr 2025 war bereits am 15. Februar.
Die Stadt Kleve ruft nun alle zahlungspflichtigen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dazu auf, ihre Zahlung kurzfristig zu prüfen und nachzuholen, um eine Mahnung zu vermeiden. Zum Ende der kommenden Woche werden die Mahnungen versendet. Wer die Zahlung also kurzfristig anstößt, kann noch mit einem rechtzeitigen Eingang bei der Stadt Kleve rechnen.
Bereits Anfang 2024 hat die Stadt Kleve die Erhebung der Hundesteuer auf sogenannte Dauerbescheide umgestellt. Diese werden nicht jährlich neu verschickt, wie es bislang der Fall war. Stattdessen gelten die Beträge und Fälligkeiten des Vorjahres auch für das aktuelle Jahr. Darauf weisen die Bescheide aus 2024 einerseits deutlich hin, andererseits hat die Stadt Kleve Mitte Dezember 2024 per Pressemitteilung und auf www.kleve.de nochmals darauf aufmerksam gemacht. Wer seinen Bescheid aus 2024 nicht mehr besitzt oder Fragen zur Hundesteuer hat, kann sich an die folgende E-Mail-Adresse wenden: steuern@kleve.de.

So sieht ein beispielhafter Dauerbescheid zur Hundesteuer in Kleve aus. Zum Vergrößern anklicken.
Folgendermaßen hat die Stadt Kleve am 12. Dezember 2024 über die Umstellung informiert:
Wer einen Hund hält, zahlt dafür in den meisten Kommunen Deutschlands eine Hundesteuer. Auch in Kleve wird eine Hundesteuer erhoben, deren Höhe sich vor allem nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemisst. Ein Hund kostet jährlich 60 Euro, zwei Hunde kosten 90 Euro je Hund, drei und mehr Hunde kosten 108 Euro je Hund.
Hundehalterinnen und Hundehalter haben in der Vergangenheit jeweils zum Jahreswechsel einen Hundesteuerbescheid von der Stadt Kleve erhalten, der die Höhe sowie die Fälligkeit der zu zahlenden Hundesteuer ausweist. Mit Beginn des Jahres 2024 wurde die Erhebung der Hundesteuer in Kleve allerdings auf sogenannte Dauerbescheide umgestellt.
Solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen der Hundehaltung ergeben – insbesondere also im Vergleich zum Vorjahr weder zusätzliche Hunde noch weniger Hunde gehalten werden – gilt ein solcher Dauerbescheid für die Folgejahre fort. Es bleibt dann bei denselben Fälligkeiten zur Zahlung der Hundesteuer und bei derselben Steuerhöhe, bis ein Änderungsbescheid durch die Stadt Kleve ergeht. Bleiben alle Verhältnisse gleich, entfällt also die alljährliche Post zum Jahreswechsel.
Hundehalterinnen und Hundehalter wurden hierauf bereits im Anfang 2024 ergangenen Dauerbescheid hingewiesen. Die seinerzeit versandten Bescheide weisen die Steuerhöhe und die Fälligkeiten ab dem Jahr 2025 explizit aus.
Grundsätzlich gilt, dass Klever Bürgerinnen und Bürger einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt Kleve anmelden müssen. An- und Abmeldungen können schnell und unkompliziert komplett digital über www.kleve.de/serviceportal erledigt werden. Wer keinen Zahlungstermin verpassen möchte, kann der Stadt Kleve dort ebenfalls volldigital ein Lastschriftmandat erteilen.