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Online Legitimation

Schwanenburg bei Dämerung von einer Drohne aufgenommen
Logo von Servicekonto.NRW

Ein Konto für alle Dienste

Das E-Government-Gesetz NRW (EGovG NRW) verpflichtet das Land NRW und die Kommunen, ab 2018 allen Bürgerinnen und Bürgern einen Online-Dienst zur Identifikation und Authentifizierung für elektronische Verwaltungsverfahren anzubieten. Zu diesem Zweck wurde das Servicekonto.NRW als gemeinsamer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen entwickelt.

Das Servicekonto.NRW ermöglicht, sich sicher und plattformunabhängig bei Online-Diensten von öffentlichen Verwaltungen zu identifizieren. Darüber hinaus können die im Servicekonto hinterlegten Personendaten dafür verwendet werden, bestimmte Teile von Online-Formularen vorauszufüllen, sodass beispielsweise Daten wie Name, Geburtsdatum oder auch die Adresse nicht mehr explizit angegeben werden müssen.

Bereits aus dem privaten Umfeld ist die plattformunabhängige Authentifizierung bekannt: Oft ist es möglich, sich bei Online-Shops mit einem Social-Media-Account anzumelden. Der Vorteil hierbei ist, dass sich nicht für jede Internetseite ein eigenes Passwort gemerkt werden muss. Eben dieses Ziel verfolgt auch das Servicekonto.NRW. Es kann gewissermaßen als "Universalschlüssel" für den Zugang zu allen Verwaltungsleistungen gesehen werden.

Wie bekomme ich das Servicekonto.NRW?

Für die Nutzung des Servicekonto.NRW ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Es gibt zwei verschiedene Wege:

Die Registrierung mit einem Benutzernamen und einem Passwort

Um sich mit einem Benutzernamen und einem Passwort beim Servicekonto.NRW zu registrieren, benötigen Sie lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Sie müssen einen Benutzernamen vergeben und die Pflichtfelder im Bereich der persönlichen Daten ausfüllen. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink, den Sie innerhalb von 24 Stunden aufrufen müssen. Schon geschafft! Sie können das Servicekonto.NRW nun nutzen.

Hinweis: Bei einer Registrierung mit einem Benutzernamen und einem Passwort besteht für Ihr Konto nur ein niedriges Vertrauensniveau, da Sie sich nicht eindeutig identifiziert haben. Sie können sich hiermit nicht für alle Online-Dienste authentifizieren, da für manche Verwaltungsleistungen zum Beispiel eine Ausweispflicht besteht.

Das Servicekonto wird in Zukunft durch die BundID abgelöst. Hiermit schafft die Bundesrepublik Deutschland ein zentrales Nutzerkonto für alle Bürgerinnen und Bürger.

Mehr Infos zur BundID finden Sie hier.

Die Registrierung mit der eID

Sollten Sie über einen Personalausweis mit der Online-Funktion verfügen, können Sie diesen zur Registrierung beim Servicekonto.NRW verwenden.

Achten Sie hierbei auf das Zeichen auf der Rückseite Ihres Personalausweises!

Sie benötigen nun entweder einen PC mit einem Kartenlesegerät, oder ein Smartphone mit NFC-Funktion. In beiden Fällen benötigen Sie auf dem entsprechenden Gerät die AusweisApp2. Außerdem muss die Online-Funktion Ihres Personalausweises freigeschaltet sein.

Sollten alle diese Punkte zutreffen, können Sie sich mit Ihrem Personalausweis für das Servicekonto.NRW registrieren. Ihre Daten werden damit auf einem hohen Vertrauensniveau verifiziert, was bedeutet, dass Sie nun auch alle verfügbaren Verwaltungsleistungen online beantragen können, die einer Schriftform oder der Vorlage des Personalausweies bedürfen.

Hier geht's zur Registrierung beim Servicekonto.NRW!