Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Rat der Stadt Kleve und der Jugendhilfeausschuss haben hierzu geeignete Frauen und Männer vorzuschlagen, die am Amtsgericht und Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen und Jugendstrafsachen teilnehmen.
Die vom Rat bzw. Jugendhilfeausschuss beschlossene Vorschlagsliste wird eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekanntgemacht. Jeder hat das Recht, gegen eine oder mehrere Personen Einspruch einzulegen.
Danach wird die Liste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Der Schöffenwahlausschuss wählt dort aus den Vorschlagslisten der Stadt/ Gemeinden die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffen und Jugendschöffen aus. Diese wird so bemessen, dass jeder berufene Schöffe zu nicht mehr als 12 Sitzungen im Jahr herangezogen werden muss. (Eine Sitzung kann Fortsetzungstermine haben, an denen der Schöffe teilnehmen muss, da das Gericht von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen muss.) Gleichzeitig werden Hilfsschöffen gewählt, die im Vertretungsfall an die Stelle der Hauptschöffen treten.