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Baugebiet „Im Felde“

Grundstücke Im Felde - Header

Insgesamt stehen in dem Gebiet 15 Baugrundstücke zur Verfügung. Die Grundstücke liegen in einer Größenordnung von ca. 485 m² - rund 700 m². Es ist ausschließlich die Errichtung von Einzelhäusern mit maximal einem Vollgeschoss, bei offener Bauweise vorgesehen. In den Gebäuden ist höchstens eine Wohneinheit zulässig.

In der Zeit von Mittwoch, 01.05.2024 bis Mittwoch, 31.12.2025 erfolgt das 3. Bewerbungsverfahren für die Vermarktung der Marktpreisgrundstücke Nr. 1, 2, 4, 5, 9 und der Familiengrundstücke Nr. 10, 13, 14 und 15.

Interessenten können sich direkt auf die Grundstücke bewerben. Es wird die Bewerbung berücksichtigt, die zuerst eingeht. Die Fläche wird für die Abwicklung des Grundstücksgeschäfts reserviert. Während dieser Zeit sind weitere Bewerbungen nicht möglich - Wartelisten o. ä. werden nicht geführt. Die gleichzeitige Reservierung von mehreren Grundstücken ist ausgeschlossen. 

Die festgelegten Rahmenbedinungen aus dem 1. und 2. Bewerbungsverfahren finden weiterhin Anwendung. Insbesondere gilt dies für die festgelegten Verkaufspreise sowie die Möglichkeit, bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, nach „III. Vereinbarungen im Kaufvertrag / Erbbaurechtsvertrag Nr. 5“ der  Vergaberichtlinie, einen Betrag von bis zu 20 €/m² erstattet zu bekommen. Außerdem haben die Bewerber auf die Familiengrundstücke weiterhin die Auswahlmöglichkeit, das Grundstück käuflich zu erwerben oder im Erbbaurecht zu erhalten.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die das Baugebiet betreffen. Die Seite wird aktualisiert, sobald neue Daten zur Verfügung stehen.

Bisherige Vermarktungen

Bisherige Vermarktungen

Im Rahmen des 1. Bewerbungsverfahrens (Dienstag, 25.10.2022 bis einschließlich Freitag, 04.11.2022) wurden die Familiengrundstücke Nr. 10, 13, 14 und 15 nicht vergeben.

Daher fand in der Zeit von Montag, 11.09.2023 bis Mittwoch, 20.09.2023 ein 2. Bewerbungsverfahren statt. Zum Ende des Bewerbungszeitraums kam es zu Severstörungen bei mehreren digitalen Verfahren der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen. Aufgrund dieser Störungen war auch das Online-Bewerbungsformular kurzzeitig nicht erreichbar. (Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen)

Da die Störung kurz vor dem Ende des Bewerbungszeitraumes auftrat, entschied sich die Stadt Kleve dazu, das Bewerbungsverfahren zu wiederholen.

Dadurch bestand in dem Zeitraum von Mittwoch, 04.10.2023 bis Freitag, 13.10.2023 erneut die Möglichkeit, Bewerbungen auf die Familiengrundstücke 10, 13, 14 und 15 abzugeben.

Alle in der Zeit vom 11.09.2023 bis zum 20.09.2023 bereits eingegangenen Bewerbungen behielten ihre Gültigkeit und fanden bei der Auslosung im Rahmen des 2. Bewerbungsverfahrens Berücksichtigung. Eine erneute Bewerbung war daher nicht erforderlich!

Im Vergleich zu dem 1. Bewerbungsverfahren waren der Ablauf, die Grundstückspreise etc. unverändert.

Das Losverfahren wurde unmittelbar nach dem Ablauf des Bewerbungszeitraums durchgeführt. Alle Bewerber erhalten in der 43. KW / 44. KW eine automatische Benachrichtigung. Alle Bewerber werden darum gebeten, von vorzeitigen Nachfragen zum Ausgang des Losverfahrens Abstand zu nehmen.

Beendete Bewerbungsverfahren

Die Vermarktungen erfolgen unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber

Für Interessenten gilt

Für Interessenten gilt
  • Die Vergabe der Baugrundstücke im 1. und 2. Bewerbungsverfahren erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächsten Bewerber nach.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger
  • Bei einer Umsetzung der in Anlage 2 der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber aufgeführten Maßnahmen, besteht für die Käufer / Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 20 €/m² erstattet zu bekommen. 
  • Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Es besteht eine Verpflichtung, das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Für Familiengrundstücke, die im Erbbaurecht vergeben wurden, besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.
  • Auf die Familiengrundstücke können sich Bewerber mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt ohne bisheriges Wohneigentum bewerben. Minderjährige Kinder müssen dauerhaft in dem Haushalt leben. Eine Meldebescheinigung ist bei Bedarf vorzulegen. Die Volljährigkeit des zu berücksichtigen Kindes darf erst nach der notariellen Beurkundung des Vertrags eintreten. Bei der Vorlage von einem entsprechenden Nachweis wird eine Schwangerschaft berücksichtigt.
  • Bei Familiengrundstücken dürfen weder im Inland noch im Ausland in den letzten fünf Jahren ein Baugrundstück, ein Wohngebäude, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht an Dritte veräußert worden sein bzw. es darf aktuell nicht über Grundbesitz dieser Art verfügt werden. 
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Die Vertragslaufzeit beträgt 70 Jahre. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Alle mit Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags verbundenen Kosten (beispielsweise Vermessungskosten, Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten der Käufer / Erbbaurechtsnehmer.
  • Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3-320-0.
  • Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht.
  • Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.

Zusätzliche Besonderheiten und Ablauf im 3. Bewerbungsverfahren

Interessenten können sich direkt auf ein Grundstück bewerben. Die freien Grundstücke entnehmen Sie bitter der nachfolgenden Tabelle "Grundstücke aus dem 3. Bewerbungsverfahren". Mit einer formlosen E-Mail an stephan.monien@kleve.de können Sie das Grundstück reservieren, auf welches Sie sich bewerben möchten.   

Nach Ihrer  Mitteilung erhalten die Bewerber eine Bestätigung über die Reservierung des Grundstücks und einen Link zum Online-Bewerbungsportal. Die folgenden Unterlagen sind im Anschluss einzureichen:

  • Nachweis, dass die Finanzierung und die Umsetzung der Baumaßnahme gesichert sind. Z. B. Finanzierungszusage des Kreditinstituts, Nachweis über das Eigenkapital
  • Unterschriebene Erklärung aller volljährigen Haushaltsangehörigen, in der Vergangenheit kein Marktpreis- oder Familiengrundstück von der Stadt Kleve erhalten zu haben
  • Unterschriebene Erklärung aller volljährigen Haushaltsangehörigen, weder im Inland noch im Ausland in den letzten fünf Jahren ein Baugrundstück, ein Wohngebäude, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht an Dritte veräußert zu haben bzw. aktuell nicht über Grundbesitz dieser Art zu verfügen (nur bei Familiengrundstücken)

Die Frist für die Vorlage der Unterlagen wird mit der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.

Anderweitige Bewerbungen (gemäß der Vergaberichtlinien), wie beispielweise persönlich, telefonisch finden keine Berücksichtigung.

Bewerbungen außerhalb der Bewerbungsfrist werden nicht zugelassen (Initiativbewerbungen). Wartelisten werden nicht geführt.

Nach der Vorlage und Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet der Liegenschafts- und Steuerausschuss in nichtöffentlicher Sitzung abschließend über die Grundstücksvergabe.

Es wird die Bewerbung berücksichtigt, die zuerst eingeht. Die Fläche wird für die Abwicklung des Grundstücksgeschäfts reserviert. Während dieser Zeit sind weitere Bewerbungen nicht möglich - Wartelisten o. ä. werden nicht geführt. Die gleichzeitige Reservierung von mehreren Grundstücken ist ausgeschlossen. 

Erwerb von Baugrundstücken

Familien beim eigenen Hausbau zu unterstützen nimmt für die Stadt Kleve einen besonderen Stellenwert ein. Aus diesem Grund, werden ein Teil der vorhandenen Baugrundstücke als Familiengrundstücke vergeben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke käuflich zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten. 

Ein Lageplan mit den Grundstücken ist im Downloadbereich dieser Seite abrufbar.

Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.

Grundstücke aus dem 3. Bewerbungsverfahren

Grundstücks-
nummer
Größe ca.Verkaufspreis
je m²
Verkaufspreis
gesamt
Erbbauzins
je m²
Erbbauzins
gesamt
Familien-
grundstücke
Vermarktungsstand
1552 m²220 €/m²121.440 €   frei
2551 m²220 €/m²121.220 €   reserviert
4554 m²220 €/m²121.880 €   vermarktet
5659 m²220 €/m²144.980 €   vermarktet
9510 m²220 €/m²112.200 €   frei
10504 m²180 €/m²90.720 €6,30 €/m²3.175,20 €xreserviert
13504 m²180 €/m²90.720 €6,30 €/m²3.175,20 €xreserviert
14485 m²180 €/m²87.300 €6,30 €/m²3.055,50 €xreserviert
15489 m²180 €/m²88.020 €6,30 €/m²3.080,70 €xfrei

Grundstücke aus den vorherigen Bewerbungsverfahren

Grundstücke aus dem 2. Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren fand in der Zeit von Montag, 11.09.2023 bis Mittwoch, 20.09.2023 über das Online-Bewerbungsformular auf der städtischen Homepage statt. Weitere Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Grundstücks-
nummer
Größe ca.Verkaufspreis
je m²
Verkaufspreis
gesamt
Erbbauzins
je m²
Erbbauzins
gesamt
Familien-
grundstücke
10504 m²180 €/m²90.720 €6,30 €/m²3.175,20 €x
13504 m²180 €/m²90.720 €6,30 €/m²3.175,20 €x
14485 m²180 €/m²87.300 €6,30 €/m²3.055,50 €x
15489 m²180 €/m²88.020 €6,30 €/m²3.080,70 €x

 

Grundstücke aus dem 1. Bewerbungsverfahren

 Das Bewerbungsverfahren fand in der Zeit von Dienstag, 25.10.2022 bis einschließlich Freitag, 04.11.2022 über das Online-Bewerbungsformular auf der städtischen Homepage statt. Weitere Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Grundstücks-
nummer
Größe ca.Verkaufspreis
je m²
Verkaufspreis
gesamt
Erbbauzins
je m²
Erbbauzins
gesamt
Familien-
grundstücke
1552 m²220 €/m²121.440 €   
2551 m²220 €/m²121.220 €   
3551 m²220 €/m²121.220 €   
4554 m²220 €/m²121.880 €   
5659 m²220 €/m²144.980 €   
6552 m²180 €/m²99.360 €6,30 €/m²3.477,60 €x
7695 m²220 €/m²152.900 €   
8490 m²220 €/m²107.800 €   
9510 m²220 €/m²112.200 €   
10504 m²180 €/m²90.720 €6,30 €/m²3.175,20 €x
11578 m²220 €/m²127.160 €   
12562 m²220 €/m²123.640 €   
13504 m²180 €/m²90.720 €6,30 €/m²3.175,20 €x
14485 m²180 €/m²87.300 €6,30 €/m²3.055,50 €x
15489 m²180 €/m²88.020 €6,30 €/m²3.080,70 €x

Bebaubarkeit und Erschließung

Bebauungsplan 3-320-0

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung.

Ein Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt Kleve als Satzung beschlossen. Daher sind die Inhalte für die Zulässigkeit von Bauvorhaben verbindlich. Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplans sind im Baugesetzbuch bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden.

Bestandteile des rechtskräftigen Bebauungsplanes 3-320-0 sind folgende Unterlagen:

  • Planzeichnung
  • Begründung zum Bebauungsplan
  • Baugrundgutachten
  • Vorhaben- und Maßnahmeplan
  • Vorprüfungen zu Verträglichkeitsuntersuchungen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
  • Artenschutzgutachten
  • Geoarchäologischer Bericht
  • Bestandsplan Biotopypen
  • Erläuterungsbericht
  • Qualifizierte Archäologische Prospektionen
  • Umweltbericht
  • Versickerungsbericht

Hier gelangen Sie zu den oben aufgeführten Dokumenten des Bebauungsplans 3-320-0.

 

Fragen rund ums Bauen

Das technische Bürgerbüro des Fachbereichs 61 Planen & Bauen (PuB) beantwortet Ihnen alle Fragen rund ums Bauen.

Weitere Informationen Informationen zum PuB

Erschließungskosten

Die Stadt Kleve verkauft / vergibt die Grundstücke voll erschlossen. Das bedeutet, dass in dem Kaufpreis die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und Kanalanschlussbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabegesetzes (KAG) bereits enthalten sind.

Der Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze erfolgt auf Kosten des Käufers / Erbbaurechtsnehmers.

Das Recht der Stadt Kleve, für eine zukünftige Erneuerung der Straße Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) oder den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, bleibt davon unberührt.

Weitere Informationen zu Erschließungskosten

 

Erschließung

Die Erschließung wird vom Fachbereich 66 - Tiefbau der Stadt Kleve durchgeführt.

Im Dezember 2021 erfolgte der Baubeginn der Planstraße. Die Abnahme der Baustraße erfolgte im Juli 2022.

Einen Lageplan für den Straßenbau (nach der Fertigstellung der Wohnbebauung) finden Sie im unteren Bereich dieser Seite unter "Downloads".

Neben dem Kanal- und Straßenbau umfasst die Versorgung in dem Gebiet auch das Strom-, Gas-, und Wassernetz. Zusätzlich schafft die Deutsche Glasfaser eine Glasfaseranbindung.

Der Fachbereich 66 - Tiefbau steht Ihnen bei allen Fragen zu der Erschließungsmaßnahme zur Verfügung.

 

Grundstückszufahrten / Bordsteinabsenkung

Eine Bordsteinabsenkung für eine Grundstückszufahrt bedarf einer gesonderten Genehmigung, bei der Ihnen die technischen Vorschriften für die Herstellung der Überfahrt genannt werden.

Weitere Informationen zu Grundstückszufahrten / Bordsteinabsenkungen

 

Grundstücksentwässerung / Kanalanschluss

Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) sind Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung, Rückhaltung und Ableitung des Abwassers auf dem Grundstück dienen. Die Erstellung und Änderung dieser Anlagen muss zugestimmt werden.

Weitere Informationen zur Grundstücksentwässerung / Kanalanschluss

 

Vorankündigung - Infoveranstaltung für zugeloste Käufer / Erbbaurechtsnehmer

Für alle zugelosten Käufer / Erbbaurechtsnehmer findet am 17.11.2022 eine Informationsveranstaltung statt. In dem Termin soll u. a. über den weiteren Verlauf in der Abwicklung des Grundstückskaufs informiert werden. Die zugelosten Käufer / Erbbaurechtsnehmer erhalten dazu eine gesonderte Einladung. Die Teilnahme wird dringend empfohlen.

Ausführungspläne Endausbau

Die Ausführungspläne zum Endausbau des Baugebietes "Im Felde" stehen am Ende dieser Seite in der Rubrik "Downloads" zum Herunterladen bereit. Wichtiger Hinweis zu den Planunterlagen: Alle Pläne ohne Gewähr, Koordinaten und Höhen vor Ort durch Vermesser selbst zu prüfen. Derzeitige Baustraße liegt tiefer als Endausbau. Neu-Bestandspläne werden nachgereicht.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Voraussetzungen für die Bewerbung

Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Pro Bewerber ist eine Bewerbung je Baugrundstück zulässig.

Ein Haushalt zählt als ein Bewerber. Der Familienstand oder das Verwandtschaftsverhältnis der Haushaltsangehörigen untereinander wird nicht berücksichtigt. Als Haushaltsangehörige zählen alle Personen, die das zu errichtende Gebäude auf dem städtischen Grundstück bewohnen werden. Die Wohnsituation bei der Antragsstellung ist unerheblich.

Die Haushaltsangehörigen werden im Rahmen der Grundstücksvergabe erfasst.

Sollten sich mehrere Haushaltsangehörige auf ein Baugrundstück bewerben, führt dies zum Ausschluss von der laufenden Grundstücksvergabe.

Bewerber mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt ohne bisheriges Wohneigentum können sich auf die ausgeschriebenen Familiengrundstücke bewerben. Minderjährige Kinder müssen dauerhaft in dem Haushalt leben. Eine Meldebescheinigung ist bei Bedarf vorzulegen. Die Volljährigkeit des zu berücksichtigen Kindes darf erst nach der notariellen Beurkundung des Vertrags eintreten. Bei der Vorlage von einem entsprechenden Nachweis wird eine Schwangerschaft berücksichtigt.

Bei Bewerbungen auf ein Familiengrundstück müssen die Bewerber eidesstattlich versichern, weder im Inland noch im Ausland in den letzten fünf Jahren ein Baugrundstück, ein Wohngebäude, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht an Dritte veräußert zu haben bzw. aktuell nicht über Grundbesitz dieser Art zu verfügen. 

Der Bewerber ist der Käufer des Grundstücks / Erbbaurechtsnehmer. Lebt dieser in einer Partnerschaft, wird der Vertrag zusätzlich mit dem, den Haushalt angehörenden volljährigen Partner geschlossen.

Bewerber, die in der Vergangenheit bereits ein Marktpreisgrundstück oder Familiengrundstück von der Stadt erhalten haben, sind von der Bewerbung auf Marktpreisgrundstücke oder Familiengrundstücke ausgeschlossen.

Vereinbarungen im Kaufvertrag

Vereinbarungen im Kaufvertrag

Nachweis der Finanzierbarkeit des Bauvorhabens

Vor der Vertragsunterschrift haben die Bewerber auf Verlangen der Stadt geeignete Nachweise vorzulegen, dass die Finanzierung und die Umsetzung der Baumaßnahme gesichert sind. Geeignete Nachweise können z. B. die Finanzierungszusage des Kreditinstituts oder Nachweise über das Eigenkapital sein.

 

Bebauungsverpflichtung

Die Käufer verpflichten sich, auf dem Baugrundstück innerhalb von zwei Jahren ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten. Die Frist beginnt mit dem Tage der Rechtswirksamkeit des notariellen Vertrages. Die Bezugsfertigstellung muss der Stadt Kleve in geeigneter Form dargelegt werden, z. B. durch den Nachweis über die Bauabnahme.

 

Selbstbewohnungsverpflichtung

Bei Baugrundstücken, die ausschließlich für die Errichtung von Eigenheimen veräußert werden, besteht für die Käufer eine 5-jährige Selbstbewohnungsverpflichtung. Der Zeitpunkt beginnt mit der Feststellung der Bezugsfertigkeit.

Im Erbbaurecht werden Baugrundstücke mit einer Nutzungsbeschränkung herausgegeben, wonach das Vertragsobjekt über die Laufzeit als Hauptwohnsitz zu nutzen ist. 

 

Klimaschutz

Die Stadt Kleve hat sich das Ziel gesetzt, auf lokaler Ebene den Klimaschutz zu unterstützen und im Hinblick auf die Energiewende nachhaltig und zukunftsorientiert zu agieren. Bei einer Umsetzung der in Anlage 2 der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber aufgeführten Maßnahmen, besteht für die Käufer / Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 20 €/m² erstattet zu bekommen. Es können insgesamt 100 Punkte aus den Kategorien Wasser und Boden (max. 20 Punkte), Stadtklima (max. 15 Punkte), erneuerbare Energien und Energieeffizienz (max. 30 Punkte), Baustoffe (max. 15 Punkte), Heizung, Warmwasser und Kühlung (max. 15 Punkte) und Mobilität (max. 5 Punkte) erreicht werden. Die Käufer / Erbbaurechtsnehmer bestimmen selbst, welche bzw. wie viele Maßnahmen umgesetzt werden und enthalten entsprechend der Gewichtung Punkte. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses fließen die Werte bis zur festgelegten Höchstpunktzahl je Kategorie ein, auch wenn weitere Maßnahmen umgesetzt wurden und sich dadurch rechnerisch eine höhere Punktzahl ergibt. 

Es können zusätzlich vorhabenabhängige Maßnahmen der Käufer / Erbbaurechtsnehmer Berücksichtigung finden. Die Festlegung der Gewichtung erfolgt in einer gesonderten Prüfung und richtet sich nach den klimarelevanten Effekten. Es können maximal die in der Anlage 2 vorgesehenen Punkte je Kategorie erreicht werden.

Gliederung der möglichen Erstattungsbeträge:

Gesamtpunkte aus KategorienErstattungsbetrag je m²
15 – 202,50 €
21 – 405,00 €
41 – 5010,00 €
51 – 7515,00 €
Ab 7620,00 €

Werden Maßnahmen von mehreren Käufern / Erbbaurechtsnehmern gemeinschaftlich umgesetzt, kann jede Partei die vorgesehene Gewichtung / Punkte erhalten.

Die Erstattung kann von den Käufern / Erbbaurechtsnehmern innerhalb von drei Jahren einmalig geltend gemacht werden. Die Frist beginnt zum 01.01. des Jahres, das auf den Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages folgt und endet zum 31.12. Ein erneuter Antrag auf Erstattung ist ausgeschlossen.

Die Umsetzungen der Maßnahmen sind von den Käufern / Erbbaurechtsnehmern auf geeignete Art und Weise darzulegen. Ohne die Vorlage der entsprechenden Unterlagen erfolgt keine Auszahlung des Erstattungsbetrags. Die Stadt Kleve behält sich das Recht vor, eine Überprüfung durchzuführen.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h., sollten für eine umgesetzte Maßnahme weitere Fördermittel bei der Stadt Kleve zu Verfügung stehen, erfolgt keine Berücksichtigung innerhalb dieser Richtlinie. 

Dies gilt ebenfalls, wenn gesetzliche Vorschriften die Käufer / Erbbaurechtsnehmer zu einer Umsetzung verpflichten (z. B. Regelungen im Bebauungsplan).

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss ist der Zeitpunkt der Rechtskraft der erteilten Baugenehmigung für die Errichtung des Wohnhauses.

Die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes sind zu beachten.