Sie möchten Ihr Grundstück einfrieden und gestalten, planen ein Bauvorhaben oder wollen eine Werbeanlage anbringen?
Was es dabei zu beachten gilt und welche Vorhaben mitunter einzuhalten sind, hat die Stadt Kleve in den sogenannten Gestaltungssatzungen geregelt. In insgesamt fünf Gestaltungssatzungen, die für unterschiedliche Bereiche des Klever Stadtgebiets gelten, sind Regelungen zur Gestaltung von und Anforderungen an Dächer(n), Fassaden, Werbeanlagen, Einfriedigungen und Eingrünungen, u.v.m. getroffen.
Die Gestaltungssatzungen wurden für die folgenden Bereiche des Klever Stadtgebiets erlassen:
- Innenstadtbereich
- dörfliche Ortsteile
- Gewerbe- und Industriegebiete
- sonstige Bereiche
- Klever Innenstadt
Die Abgrenzung der einzelnen Bereiche und die Satzungen selbst stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Sie haben Fragen zur Abgrenzung oder zu den Inhalten der Satzungen?
Dann nutzen Sie gerne unsere Bauberatung und wenden sich an die Mitarbeiterinnen des Technischen Bürgerbüros.