In der Kindertagespflege werden insbesondere jüngere Kinder gefördert. Diese individuelle, familienähnliche Betreuung ist gleichwertig zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagespflege erfüllt den Auftrag zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.
Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. In Kleingruppen werden maximal fünf fremde Kinder von einer Kindertagespflegeperson betreut.
Wenn sich Kinder wohl und geborgen fühlen, haben sie die nötige Sicherheit, um ihre Umwelt zu erforschen und gemeinsam mit anderen Kindern in einer kleinen Gruppe soziale Kompetenzen zu erwerben.
Der Fachbereich Jugend und Familie akquiriert neue Kindertagespflegepersonen und überprüft die Eignung sowie die Qualität. Bei Bedarf stellt die Fachberatung den Kontakt zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern her. Es findet eine Begleitung und Betreuung der Kindertagespflegepersonen einschließlich der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen statt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Kindertagespflegepersonen ein Entgelt für die Förderung von Kindern.