Pfadnavigation

Inhalt

Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein freiwilliges und kostenloses Angebot für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.

Wenn Personen unter 21 Jahren einer Straftat beschuldigt werden, wird der Fachbereich Jugend und Familie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht darüber informiert.

Die zuständigen Mitarbeitenden nehmen dann Kontakt mit dem Beschuldigten und dessen Erziehungsberechtigten auf. Es ist aber auch möglich, sich bereits im Vorfeld an den Fachbereich Jugend und Familie zu wenden.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren

  • informiert über den Verlauf und die Folgen des Strafverfahrens,
  • berät und betreut während des gesamten Verfahrens,
  • überlegt gemeinsam mit den Beteiligten Lösungsmöglichkeiten und vermittelt weitergehende Beratungsangebote und unterstützende Hilfen wie zum Beispiel Erziehungsberatung und Suchtberatung,
  • nimmt an der Gerichtsverhandlung teil, verdeutlicht den Lebenslauf und die Lebenssituation des Jugendlichen / Heranwachsenden und schlägt dem  Gericht mögliche Reaktionen im Falle einer Verurteilung vor,
  • vermittelt und überwacht die vom Gericht verhängten Weisungen und Auflagen zum Beispiel Sozialer Hilfsdienst und Sozialer Trainingskurs.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Bereich.

Zuständigkeiten

Buchstabenbereich Sachbearbeitende
A-F Frau Wynhoff
G-Z Frau Gerritsen