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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Stadtkasse stellt steuerliche Unbedenklichkeitsbeschei-nigungen aus. Voraussetzung ist allerdings, dass Wohn- oder Firmensitz sich in Kleve befinden.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis bei Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Kleve bestehen.

Fragen zu den Dienstleistungen der Abteilung richten Sie bitte telefonisch oder per Email an die für die entsprechende Dienstleistung hinterlegten Ansprechpartner.