Die Stadt Kleve ist für die Gewährung von Arbeitslosengeld II für die Kunden zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Kleve haben.
Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (weitere Infos hier), wird über den Bereich der Arbeitsvermittlung Hilfestellung gegeben, damit erwerbslose Leistungsberechtigte wieder eine Arbeit aufnehmen können.
Ein Baustein, um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis des SGB II wieder in den Arbeitmartkt zu integrieren, ist die Qualifikation.
Zu den Möglichkeiten der Qualifikation gehören insbesondere
- der Aktivierungsgutschein
- der Bildungsgutschein
Über den Aktivierungsgutschein können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Teilnahmen an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
unterstützen.
Über den Bildungsgutscheni können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
- die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Ob die Voraussetzungen für die einzelnen Gutscheine erfüllt sind, werden durch die Fallmanager/innen geprüft.