Die Stadt Kleve ist für die Gewährung von Arbeitslosengeld II für die Kunden zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Kleve haben.
Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wird über den Bereich der Arbeitsvermittlung Hilfestellung gegeben, damit erwerbslose Leistungsberechtigte wieder eine Arbeit aufnehmen können.
Das Ziel im Fallmanagement (Arbeitsvermittlung) ist eine wohl organisierte und bedarfsgerecht auf den einzelnen Fall zugeschnittene Hilfeleistung, in welcher der Versorgungsbedarf eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erbracht wird. Im Sinne des SGB II ist die Arbeit des Fallmanagements auf das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet.
Die Fallbearbeitung verläuft hierbei über verschiedene Phasen:
- Beratung - Fallaufnahme und Profiling/Assessment
- Planung - Zielvereinbarung und Hilfeplanung
- Intervention - Durchführung, Leistungssteuerung
- Monitoring - Kontrolle und Optimierung
- Evaluation - Ergebnisbewertung und Dokumentation
- Bedarfs- und Bestandsaufnahme
- Arbeitsmarktanalyse
- Maßnahmeplanung und -steuerung
- Ergänzung des verfügbaren Dienstleistungsangebots
- Ausbau der Kooperationsnetze
Fallmanagement U25
Die Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist im Hinblick auf Ausbildung, Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit von besonderer Bedeutung.
Um den speziellen Anforderungen und Bedürfnissen, die dieser Personenkreis beinhaltet, gerecht zu werden, wird dieser Personenkreis von zwei spezialisierten Fallmanagern betreut.