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Städtische Flächen (Liegenschaften)

Unter den Begriff „Liegenschaft“ fallen Grundstücke aller Art. Diese können sowohl bebaut als auch unbebaut sein. Die Bebauung eines Grundstücks gehört ebenso zur Liegenschaft wie das Grundstück selbst. Zur Bebauung wiederum gehören alle unbeweglichen Sachen, d. h. Gebäude und sonstige Dinge, die nicht ohne Weiteres von dem Grundstück entfernt werden können.

Bebaute Grundstücke und Immobilien werden durch das Gebäudemanagement der Stadt Kleve (GSK) verwaltet und betreut (z.B. Schulen, Stadthalle, Bücherei, VHS, Unterkünfte für Asylanten)

Die Abteilung Liegenschaften ist zuständig für die Verwaltung des unbebauten städtischen Grundbesitzes. Dies umfasst u.a. die Vermietung oder Verpachtung von Flächen, die Veräußerung disponibler städtischer Grundstücke (z.B. WohnbaugrundstückeGewerbeflächen, Erbpachtgrundstücke, Freiflächen), aber auch den Ankauf von Flächen und Grundstücken.

Sie unterhält neben landwirtschaftlichen Nutzflächen wie Äcker und Wiesen, auch Grün- und Brachflächen sowie Kleingärten.

Die Stadt Kleve hat auch Waldflächen in ihrem Eigentum. Diese sind verteilt auf viele Klein- und Kleinstflächen im gesamten Stadtgebiet. Zur Pflege und Unterhaltung der Flächen hat sich die Stadt Kleve der Forstbetriebsgemeinschaft Emmerich angeschlossen. Nähere Informationen zu den einzelnen Waldflächen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.waldinfo.nrw.de/

Landwirtschaftliche Flächen, Grün- und Brachflächen


Insbesondere landwirtschaftliche Flächen sind, bis zu einer möglichen Entwicklung oder bis zur Umsetzung städtebaulicher Ziele, an hiesige Landwirte zur Bewirtschaftung verpachtet.

Grün- und Brachflächen werden grundsätzlich durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) unterhalten und gepflegt. Aber auch Privaten kann eine Nutzung von städtischen Flächen im Rahmen eines Gestattungs- oder Pachtvertrag übertragen werden. In Ausnahmefällen kommt auch eine Veräußerung in Betracht. Voraussetzung ist die Vorlage eines Nutzungskonzepts. Ein Anspruch auf Überlassung einer Fläche besteht nicht.

Sollten Sie Interesse an der Nutzung einer der unten aufgeführten städtischen Flächen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zur Abteilung Liegenschaften auf. Die Kontaktdaten finden Sie im oberen Bereich.

Gemarkung Reichswalde, Flur 19, Flurstück 102, In de Kamp

Gemarkung Kleve, Flur 28, Flurstücke 120, 121, 123, Gerwin

Gemarkung Kleve, Flur 27, Flurstück 42, Koekkoekstege

Gemarkung Kleve, Flur 40, Flurstück 132, Winkelgasse

Gemarkung Kleve, Flur 35, Flurstück 895 tlw. (ca. 220 m²), An den Vier Winden

Kleingärten

Zudem unterhält die Stadt Kleve zwei Kleingartenanlagen zur gärtnerischen Nutzung. Eine Anlage liegt in Kleve-Oberstadt im Bereich der Wohnbebauung zwischen Mittelweg / Scholtenstraße / Ackerstraße. Diese Anlage ist durch einen Torbogen an der Scholtenstraße zu erreichen.

Der Innenbereich ist in kleinere Parzellen aufgeteilt und bereits seit vielen Jahren überwiegend an die Bewohner der angrenzenden Wohnbebauung - verpachtet.

Weitere fünf größere Parzellen befinden sich am Naturpark in Kellen, in idyllischer Lage zum Angelgewässer, und sind ebenfalls verpachtet. Sie erreichen die Anlage über die Neerfeldstraße / Goldacker in Kellen.

Das Interesse an einer "grünen Oase" ist sehr groß. Interessierte können sich in eine Interessentenliste aufnehmen lassen. Eine Rückgabe von Parzellen erfolgt meist erst, wenn die Pächter aus Altersgründen die Nutzung aufgeben müssen. Daher ist mit einer langen Wartezeit zu rechnen.