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Sperrmüll

Sperrmüll sind im Regelfall bewegliche Teile, die man auch bei einem Umzug mitnehmen würde.

Sperrstücke dürfen die Maße von 1,50 m x 0,75 m x 0,50 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.

 

Ja, das ist Sperrmüll (Beispiele):

Kunststoffwannen, Bettrahmen, Körbe, Holzregale, Benzinrasenmäher/ Fangkorb, Blumenkübel, Schirmständer, leere Koffer, Federbetten und Matratzen, Wäscheständer, Möbelstücke, Gartengeräte, Fahrräder, Kinderwagen, Teppich

Nein, das ist kein Sperrmüll (Beispiele):

Türen, Fußböden (Laminat und Ähnliches), Elektrogroßgeräte, Bauschutt, Abfälle aus Gewerbe und Industrie, ehemals mit dem Haus / Grundstück fest verbundene Gegenstände, biologische Abfälle, kontaminiertes Holz, Sperrmüll einer Haushaltsauflösung, mit Abfall gefüllte Kartons, Säcke und andere Behältnisse, Fenster, Holzdecken, Baumischabfälle, Waschbecken, WC-Töpfe und ähnliche Keramikteile, Autoreifen und –teile, Eimer mit Farb- und Lackresten

Entsorgungsmöglichkeiten:

Den Klever Bürgerinnen und Bürgern stehen drei Möglichkeiten zur Entsorgung des Sperrmülls zur Verfügung.

1) Eigene Anlieferung am Entsorgungszentrum Moyland
Alte Bahn, 47551 Bedburg-Hau/Moyland

Sperrmüll kann nach Vorlage des Personalausweises und entsprechender Datenerfassung unmittelbar an der Umladestation des Kreises in Bedburg- Hau/Moyland angeliefert werden. Eine zusätzliche Gebühr wird nicht erhoben.

2) Eigene Anlieferung am Wertstoffhof der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR
Wilhelm-Sinsteden-Straße 1 (Ecke Briener Straße)

Auch hier besteht dann die Möglichkeit, Sperrmüll ohne Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr anzuliefern.

Wichtig: Es wird nur Sperrmüll in haushaltüblichen Mengen angenommen!

Der Wertstoffhof steht nur Klever und Kranenburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, da diese Einrichtung ausschließlich über die örtlichen Abfallgebühren finanziert wird. Daher ist bei Anlieferung die Vorlage des Personalausweises zur Identifikation erforderlich. Weiterhin kann auf Verlangen der Nachweis gefordert werden, dass die angelieferten Abfälle aus dem Stadt/- Gemeindegebiet stammen.

3) Sperrmüllabfuhr auf Bestellung

Wer das Angebot der Anlieferung zur Umladestation Moyland oder zum Wertstoffhof der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR nicht nutzen kann oder will, hat die Möglichkeit der Sperrmüllabfuhr auf Bestellung. Hierbei wird Sperrmüll nach vorheriger Anmeldung bis zu 2 mal jährlich durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR abgeholt. Den Abfuhrtermin teilt die USK vorher rechtzeitig mit.

Die Anmeldungen können erfolgen:

  • per Post mit den Spermüllkarten“ (auch im Abfallkalender vorhanden)
  • per InternetOnline-Anmeldung
  • telefonisch (02821 / 8994-77)
  • persönlich im Bürgerbüro oder bei den USK

 

Nach erfolgter Anmeldung werden Sie über den Abholtermin informiert. Am vereinbarten Abholtermin ist der Sperrmüll bis 06:00 Uhr ordnungsgemäß am Straßenrand bereitzustellen, wobei sperrige Elektrogeräte sowie Altmetall und Altholz zu trennen sind. Die gesamte Sperrmüllmenge ist auf 4 cbm und 500 kg begrenzt. Weiterhin kann diese Leistung nur maximal 2mal jährlich beansprucht werden.

Für die Sonderleistung „Sperrmüllabfuhr auf Bestellung“ (nur Kleve) ist eine Anfahrtpauschale in Höhe von 40 € zu entrichten.

Hierzu gilt folgendes:

Mit der Bestätigung des Abfuhrtermines wird eine Konto- und Rechnungsnummer mitgeteilt, auf die die Anfahrtpauschale überwiesen werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit der vorherigen Barzahlung bei den USK, Brabanter Straße 62, im Bürgerbüro der Stadt Kleve, Minoritenstraße 1, und auf dem Wertstoffhof der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR, Wilhelm-Sinsteden-Straße 1, am vorteilhaftesten bei gleichzeitiger Abgabe der Sperrmüllkarte.

Wichtig: Eine Sperrmüllabfuhr kann aber nur erfolgen, wenn die Anfahrtpauschale in Höhe von 40 € rechtzeitig vorher entrichtet wurde. Bei Überweisungen muss die Zahlung bis spätestens 8 Tage vor dem geplanten Abfuhrtermin auf dem Konto der USK eingegangen sein.