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Sorgeregister, schriftliche Auskünfte

Eine ledige Mutter hat mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht. Dieses Sorgerecht kann mit einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Die schriftliche Auskunft wird ausgestellt beim Fachbereich Jugend und Familie.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.