Zum Ende des vergangenen Jahres wurden mit dem sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz auf Bundesebene umfangreiche Reformen der Gesetzgebung rund um das Thema Wohngeldrecht beschlossen. Einschätzungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zufolge hat sich die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Deutschland durch die zum 01. Januar 2023 in Kraft getretenen Regelungen verdreifacht. Zudem werde die Höhe des Wohngeldes im Durchschnitt verdoppelt. Auch in Kleve sind die Auswirkungen der Reformen festzustellen.
Im Jahr 2023 sind mehr als 1.000 Erstanträge auf Wohngeld bei der Stadt Kleve eingegangen. Hinzu kommen mehr als 600 Anträge auf Weitergewährung von Wohngeld, bei denen bereits im Jahr 2022 Wohngeld bezogen wurde. Die stark gestiegenen Antragszahlen führen weiterhin zu einem hohen Arbeitsaufkommen in der städtischen Wohngeldstelle, obwohl diese bereits im Vorfeld durch zusätzliches Personal verstärkt wurde. Zum Vergleich: im Jahr 2022 haben insgesamt 685 wohngeldberechtigte Familien im Klever Stadtgebiet die staatliche Leistung bezogen.
Die Stadt Kleve bedankt sich bei den Wohngeldbeziehenden und Antragstellenden für ihr Verständnis, dass Bearbeitungszeiten aktuell mitunter länger ausfallen als gewohnt und dass die Wohngeldstelle zuletzt stark eingeschränkt erreichbar war.
Seit dem 06.11.2023 ist die Wohngeldstelle nun wieder täglich in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr telefonisch erreichbar, um Anfragen zu den Bearbeitungsständen beantworten und Änderungsmitteilungen aufnehmen zu können.