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Kleve stellt Weichen in der Planung von Kita-Plätzen

Veröffentlicht am: 15.12.2022

Zwei Kinder malen an eine Wand.

In Kleve zeichnet sich eine beachtliche Entwicklung bei den Ganztagsplätzen in Kindertageseinrichtungen ab.

In gleich zwei Tagesordnungspunkten beschäftigte sich daher der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve in seiner Sitzung mit den 45-Stunden-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Markus Koch, Abteilungsleiter im Jugendamt, stellte die Entwicklung der Betreuungsumfänge in den Kitas vor und stellte fest „Die Schere zwischen 35- und 45-Stunden-Plätzen geht immer weiter auseinander.“ Die Gründe hierfür seien vielfältig und unter anderem mit geänderten Familienverhältnissen zu erklären. „Wir wissen aus der Elternbefragung im letzten Jahr aber auch, dass ein Teil der Ganztagsplätze nicht passgenau ist. Zum Teil brauchen Eltern nur eine 35-Stunden-Betreuung, wählen jedoch einen Ganztagsplatz weil sie so flexibler sind, oder die Betreuungszeiten der Kita nicht mit den Bedürfnissen übereinstimmen.“, so Koch.

In Zeiten von nur begrenzt verfügbaren Fachkräften, könne man sich jedoch nicht erlauben, unbegrenzt Ganztagesplätze zu bewilligen, die zusätzliche Steuergelder kosten und später nicht voll erfüllt werden können. „Allein durch höhere Betreuungsumfänge hat sich der Fachkräftebedarf im Stadtgebiet in den letzten 6 Jahren um 19 volle Stellen ausgeweitet.“, so Koch.

Mit der Drucksache für den Jugendhilfeausschuss schlug die Verwaltung vor, den Anteil der Ganztagsplätze auf 56 % zu beschränken. Dass dies Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist, stellte Fachbereichsleiter Traeder heraus: „Es gibt rechtlich keinerlei Zweifel. Der Jugendhilfeausschuss hat den gesetzlichen Planungsauftrag, über das Betreuungsangebot zu beschließen. Dies umfasst auch die Betreuungsumfänge.“ Zum Fachkräftemangel führte Traeder weiter aus “Wir können nicht einerseits die Betreuungsumfänge immer weiterwachsen lassen, wenn wir doch wissen, dass wir die dafür notwenigen Erzieherinnen und Erzieher immer schwerer finden.“.

Am Ende der Beratung beschloss der Jugendhilfeausschuss mehrheitlich, die Obergrenze einzuführen, allerdings zunächst nur für das Kitajahr 2023/2024. Mit dieser Obergrenze wird der Stand der Ganztagesplätze auf das Niveau des laufenden Kita-Jahres eingefroren und damit auf einen Wert, der ungefähr dem Landesdurchschnitt entspricht (zum 01.03.2022 beanspruchten landesweit 55 % der Kinder einen Ganztagesplatz).

Einstimmig erfolgte der Beschluss zur Weiterentwicklung der Elternbeitragssatzung. Hier stellte die Verwaltung verschiedene Eckpunkte vor, nach denen sie die Beitragsstruktur weiterentwickeln möchte. „Der Vorschlag der Verwaltung führt zunächst zu einem geringeren Elternbeitragsaufkommen.“, erläutert Koch die Drucksache. „Wir sehen jedoch mit einer Entlastung geringerer Betreuungsumfänge und mit einer Belastung höherer Betreuungsumfänge eine Steuerungsmöglichkeit, den finanziellen Aufwand für das Betreuungsangebot insgesamt zu reduzieren.“ Im Saldo solle sich das Vorhaben neutral auf den Haushalt der Stadt Kleve auswirken.

Der Beschlussvorschlag entsprechend der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wurde ebenfalls vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen und schließlich in der Ratssitzung vom 14. Dezember beschlossen. Auch wenn noch Veränderungen in den Entwurf der neuen Beitragsstruktur eingebracht werden, dürfte es bei dem Grundsatz bleiben, die Beitragslast von geringeren Betreuungsumfängen hin zu höheren Betreuungsumfängen umzuverteilen. Geplant ist es, die geänderte Elternbeitragssatzung zum neuen Kitajahr 2023/2024 in Kraft treten zu lassen.

Beide Beschlüsse zielen auf eine größere Bedarfsgerechtigkeit des Angebotes an Kita-Plätzen und schlussendlich auf eine größere Nachhaltigkeit der gesamten Betreuungsplanung ab.

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