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Rechtswesen

Richterhammer mit Justizwaage im Hintergrund

Die Abteilung Recht und Versicherungen der Stadt Kleve ist verantwortlich für die juristische Beratung der politischen Gremien, der städtischen Tochtergesellschaften sowie aller Fachbereiche der Verwaltung. Wir begleiten komplexe gerichtliche und außergerichtliche Verfahren, unterstützen bei der juristischen Umsetzung strategischer Ziele und beraten die städtischen Fachbereiche in Rechtsfragen.

Rechtsberatung für die Bürgerschaft

Eine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger findet grundsätzlich nicht statt. Es können jedoch Auskünfte in allgemeinen Fragen zum Ortsrecht der Stadt Kleve erteilt werden.

Neben der internen Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung nimmt die Abteilung zudem insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:

Dienstaufsichtsbeschwerden

Die Abteilung Recht und Versicherungen übernimmt die Prüfung eingehender Dienstaufsichtsbeschwerden und legt dem Bürgermeister einen Entscheidungsvorschlag vor.

Dienstaufsichtsbeschwerden

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann das dienstliche Verhalten von Mitarbeitenden überprüft werden. So könnten zum Beispiel beleidigende Äußerungen ein persönliches Fehlverhalten oder übertrieben lauter Tonfall ein unangemessenes Auftreten darstellen.

Dienstaufsichtsbeschwerden sind hingegen nicht dazu geeignet, etwaige falsche Entscheidungen in der Sache zu überprüfen oder zu ahnden. Hierzu wählen Sie bitte den im jeweiligen Verwaltungsverfahren vorgesehenen Rechtsbehelf.

Sofern von einer grundsätzlich falschen Rechtsanwendung ausgegangen wird, wäre daneben die Fachaufsichtsbeschwerde ein geeignetes Mittel zur Überprüfung. Hierzu erfahren Sie mehr unter "Fachaufsichtsbeschwerden".

Fachaufsichtsbeschwerden

Wurde eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister der Stadt Kleve erhoben, unterstützt die Abteilung Recht und Versicherungen diesen bei der Aufklärung des Sachverhaltes und bereitet einen Entwurf für eine Stellungnahme gegenüber der Aufsichtsbehörde vor.

Fachaufsichtsbeschwerden

Bei einer Fachaufsichtsbeschwerde werden konkrete Sachentscheidungen, die im Namen des Bürgermeisters der Stadt Kleve ergangen sind, überprüft. Sofern dies geboten erscheint, können Entscheidungen auch im Rahmen der Beschwerde geändert werden.

Fachaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister der Stadt Kleve sind an die Landrätin des Kreises Kleve als zuständige Fachaufsichtsbehörde zu richten.

Strafanzeigen

Wird die Stadt Kleve durch eine vermeintliche Straftat geschädigt, unterstützt die Abteilung die geschädigte Organisationseinheit bei der Erstattung einer Strafanzeige.

Ist eine vermeintliche Straftat gegen Mitarbeitende der Stadt Kleve in Ausübung ihres Dienstes begangen worden und ist das Stellen eines Strafantrages zur Verfolgung der Tat erforderlich, wird zudem von der Antragsberechtigung des Dienstvorgesetzten nach § 77a StGB Gebrauch gemacht. In diesem Fall werden geschädigte Mitarbeitende ebenso durch die Abteilung Recht und Versicherungen unterstützt.

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

An die Person der Fachbereichsleitung Recht, Personenstand, Vergaben ist die Funktion der Beschwerdestelle nach § 13 AGG geknüpft. Beschweren können sich Beschäftigte, die sich rassistisch oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Das AGG geht von einem weiten Beschäftigtenbegriff aus, umfasst sind damit auch Bewerber*innen, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen.