Städtische Wohnbaugrundstücke
Im Stadtgebiet von Kleve und in den angrenzenden Ortsteilen werden Wohnbaugrundstücke aus dem Eigentum der Stadt Kleve veräußert / im Erbbaurecht herausgegeben.
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Folgende Wohnbaugrundstücke werden denmächst vermarktet:
Die Stadt Kleve wird ihr Grundstücksangebot um Flächen ergänzen, sobald bei diesen alle Voraussetzungen für eine Vermarktung erfüllt sind.
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Baugebiet Neerfeldstraße / Goldacker
Ein Bewerbungsverfahren fand in der Zeit vom 21.08.2024 bis 30.08.2024 statt. Weitere Folgen!
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Baugebiet Im Felde
Seit dem 01.05.2024 können sich Interessenten in einer Dauervermarktung auf Grundstücke bewerben.
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Baugebiet Bresserbergstraße
Ein Bewerbungsverfahren fand in der Zeit vom 21.08.2024 bis 30.08.2024 statt. Weitere Folgen!
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Baugrundstück Alte Reeser Straße
Seit dem 28.10.2024 können sich Interessenten in einer Dauervermarktung auf Grundstücke bewerben.
Für Familien mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt, die bisher noch über kein Wohneigentum verfügen, werden Grundstücke zu einem vergünstigten Kaufpreis / im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt. Auf im Vorfeld festgelegte Familiengrundstücke können sich ausschließlich Interessenten aus diesem Personenkreis bewerben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten.
Daneben werden Marktpreisgrundstücke zum marktüblichen Kaufpreis im freien Verkauf angeboten,. Die Verkaufspreise und die Rahmenbedingungen legt der Rat der Stadt Kleve fest.
Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der "Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber" in der derzeit gültigen Fassung.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.
Die Käufer / Erbbaurechtsnehmer verpflichten sich, auf dem Baugrundstück innerhalb von zwei Jahren ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten. Nach der Feststellung der Bezugsfertigkeit besteht eine 5-jährige Selbstbewohnungsverpflichtung. Im Erbbaurecht werden Baugrundstücke mit einer Nutzungsbeschränkung herausgegeben, wonach das Vertragsobjekt über die Laufzeit als Hauptwohnsitz zu nutzen ist. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.