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Satzungen Stadtentwässerung
Die kommunale Satzungsautonomie gibt Gemeinden und Gemeindeverbände die Möglichkeit ihre örtlichen Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 7 der Gemeindeordnung (GO) ist die Satzungsautonomie jedoch eingeschränkt, denn die Satzungsautonomie ist nur gegeben, wenn „Gesetze nichts anderes bestimmen.“ Eine solche gesetzliche Festlegung kann, den Erlass einer Satzung untersagen, kann aber auch den Satzungserlass zur Pflicht machen.
Die Satzungshoheit bzw. das Recht zum Erlass von Satzungen ist mit Umwandlung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve in eine Anstalt öffentlichen Rechts übertragen worden.
Als Rechtsgrundlagen für den Erlass einer Satzung im Bereich der Entwässerung kommen, neben dem § 7 der Gemeindeordnung (GO) NRW, die §§ 51 ff. Landeswassergesetz (LWG) NRW als zusätzliche spezialrechtliche Normen in Betracht.
Hier können Sie sich die Satzungen aus dem Bereich Entwässerung downloaden.
Satzung der Stadt Kleve über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kleve
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Vervoorst, Jochem |
Brabanter Straße 62 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 89 94 - 22 E-Mail: Jochem.Vervoorst@Kleve.de |
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