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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Beispiele hierfür sind:

  • Übernahme von ambulanten Betreuungsleistungen für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
  • befristete Übernahme von Unterkunftskosten bei Inhaftierung