- Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V
- Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme)
- Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern
- Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
- Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
- Leistungen für Kriegsopfer (LAG)
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.